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Verschmelzung

Wenn aus mehreren Flurstücken ein Flurstück gebildet werden soll, nennt man das Verschmelzung.

Der Ablauf ist der gleiche wie bei einer Zerlegung: Das zuständige Vermessungsamt prüft die Vermessung und führt das Liegenschaftskataster fort, danach kann das neue Flurstück im Grundbuch eingetragen werden.